Maschinengutachten

Das „Maschienengutachten“ erstreckt sich über alle Teile einer WEA, bis auf den Rotor, der meist einer abgetrennten Prüfung unterzogen wird. Anlässe für diese Prüfung können Inbetriebnahmen, Ablauf der Gewährleistung, Schäden oder die durch die Baugenehmigung vorgeschriebenen Wiederkehrende Prüfungen sein. Andere Betreiber lassen im Rahmen eines umfassenden Windpark-Monitorings regelmäßig den Zustand spezifischer Anlagenkomponenten erfassen.

 

Die Prüfungen im Einzelnen:

Ausgehend von den jeweiligen Anforderungen und des Anlagentyps weichen der Prüfumfang und die Prüfpunkte stark voneinander ab. Grundlage einer Prüfung sind trotzdem meist allgemeine Empfehlungen, wie sie sich z.B. in den Grundsätzen für die Wiederkehrende Prüfung von Windenergieanlagen oder in den Grundsätzen für die Prüfung zur zustandsorientierten Instandhaltung von Windenergieanlagen verschiedener Organisationen finden lassen.

 

Hierzu gehören meistens:

  • Prüfung des Fundamentes und des Turms sowie seiner Komponenten
  • Kontrolle von Schraubverbindungen
  • Sicht- und Funktionsprüfung des Triebstranges und seiner Komponenten wie Hauptlager, Getriebe, Bremsen, Kupplung und Generator
  • Kontrolle des Azimutantriebes und der Hydraulikeinrichtungen
  • Zustands- und Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen
  • Prüfung des inneren und äußeren Blitzschutzes und des Berührungsschutzes
  • Sicht- und Funktionsprüfung der Schalt- und Steuereinrichtungen
  • Prüfung des Betriebsverhaltens der Windenergieanlage

Alle Prüfungen werden durch uns selbstverständlich dokumentiert und in einem aussagekräftigen Bericht dargestellt.